on 02-25-2011 1:38 PM
Hallo Expertenrunde,
wir haben einen Kunden, der Ausgangsrechnungen nach §13b erstellen muss. Nun darf ja lt. Gesetzgeber auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden sondern nur der Vermerk, dass der Kunde die Umsatzsteuer abführt.
Verwendet man nun das in SAP vorgegebene Steuerkennzeichen A5 wird
1. der Steuerbetrag auf der Rechnung ausgewiesen und
2. will man nun die Rechnung als "bezahlt" kennzeichnen, dann gibts Konflikte mit dem Bankkonto.
Zudem darf die Umsatzsteuerhöhe nicht auf der UStVA erscheinen sondern nur der Basisbetrag.
Machen wir was falsch? Wie bildet Ihr das ab? Hat jemand eine Lösung dafür?
Der Kunde verwendet SBO 8.80 PL 17.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Heike
Hallo Heike,
löse das Problem mit einem neuen Ausgangsteuerkennzeichen (Steuersatz 0% /Dummy Steuerkonto).
In den Steuererklärungsfeldern UVA Kennziffer 60 (Basisbetrag /Sortiercode 1) anlegen.
Für §13b Abs 5 sollte das passen. Im Steuerbericht wird der Rechnungsbetrag als Basisbetrag eingetragen.
§13b Abs 1 und 2 siehe SAP Hinweis 781512
Gruss
Kai
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